Was es kostet |
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SelbstzahlerFalls Sie privatärztliche oder Heilpraktikerleistungen von Ihrer Versicherung nicht erstattet bekommen (z. B. gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung), müssen Sie i. d. R. mit folgenden Behandlungskosten rechnen:
Zusatzleistungen oder Materialien werden zusätzlich berechnet, z. B. Blut- oder Urinuntersuchungen, Cluster- oder Stoffwechselanalysen, individuelle Ernährungspläne, Injektionen, Infusionen oder Material für Tapes. Über die zusätzlichen Kosten werden Sie selbstverständlich im vorhinein aufgeklärt. Die erbrachten Leistungen werden bei Katja Lehmann nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt und bei Heiko Lehmann nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen. PrivatversicherteFalls Sie privatärztliche oder Heilpraktikerleistungen von Ihrer Versicherung erstattet bekommen (z. B. privat Krankenversicherte, Beihilfeberechtigte oder gesetzlich Versicherte mit entsprechender Zusatzversicherung), reichen Sie Ihre Rechnung wie sonst üblich zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Umfang der erbrachten Leistungen und liegen meist etwas über denen der Selbstzahler. Bitte beachten Sie, dass je nach individuellem Tarif (Selbstbehalt, anteilige Erstattung, Ausschluss bestimmter Behandlungsverfahren) unsere Leistungen vollständig oder nur teilweise erstattet werden. Bitte informieren Sie sich ggf. vorab bei uns und Ihrer Krankenversicherung und teilen Sie uns mit, bei welcher Versicherung und möglichst auch mit welchem Tarif Sie genau versichert sind. RechnungsstellungWir behandeln unsere Patienten grundsätzlich auf Rechnung. Jeweils am Monatsende senden wir Ihnen eine Gesamtrechnung. Dabei rechnet Katja Lehmann nach dem aktuellen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) ab und Heiko Lehmann nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen. Barzahlung ist nur in begründeten Ausnahmen üblich, z. B. bei Patienten aus dem Ausland. Das könnte Sie auch interessieren: |
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Letzte Aktualisierung: 31.01.2010